Ausbildende & Prüfende
Überbetriebliche Ausbildung
Die Arbeitgeberseite (ZDK) und Arbeitnehmerseite (IG-Metall) haben sich Ende des 2. Quartals 2014 auf eine neue Themenstruktur der überbetrieblichen Unterweisung im Konsens geeinigt.
Für eine geplante Modernisierung Ihrer Bildungseinrichtung erhalten Sie nachfolgend eine Übersicht der erarbeiteten Struktur und eine Übersicht über die Mindestausstattung für die neuen überbetrieblichen Lehrgänge im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Gesellenprüfung
Prüfungswesen
Auch wenn die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung am Anfang der Ausbildung noch weit entfernt scheint – die Vorbereitung darauf beginnt bereits am ersten Tag. Damit Ihre Auszubildenden die gewünschten Prüfungsergebnisse erzielt, braucht er/sie Ihr Fachwissen und Ihre Unterstützung. Ob als Expert:in für Prüfungsverordnungen oder als Ratgeber – Ihr Wissen ist gefragt.
Damit sich Ihre Auszubildenden intensiv vorbereiten können, werden z. B. von Vogel Communications Group Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung angeboten. Weisen Sie Ihre Auszubildenden auf dieses Angebot hin.
- Bei den technischen Ausbildungsberufen erscheint der Prüfungsvorbereiter „autoFACHMANN“ für die Zwischen- und die Abschlussprüfung.
- Bei den kaufmännischen Ausbildungsberufen gibt es den Prüfungsvorbereiter „autoKAUFMANN“ für die Abschlussprüfung.
Detaillierte Informationen zu den Ausbildungsjournalen finden Sie unter:
http://www.autofachmann.de und http://www.autokaufmann.de
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Anbei finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihre:n Auszubildende:n dabei unterstützen können:
- Kontrollieren Sie regelmäßig den Kenntnisteil des autofachmann bzw. autokaufmann.
- Erläutern Sie den Auszubildenden die Prüfungsmodalitäten.
- Weisen Sie Ihre:n Auszubildende:n rechtzeitig auf die Prüfungstermine hin.
- Erstellen Sie zusammen mit Ihrem:r Auszubildenden einen Übungsplan.
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Kfz-Innung, Kammer und Berufsschule (Lehrer:in), ob Themen eingegrenzt und ein Prüfungsschwerpunkt gesetzt wird.
- Üben Sie die praktische Prüfung mit Ihrem:r Auszubildenden.
- Beziehen Sie auch Kolleg:innen mit ein, deren Prüfung noch nicht so weit zurückliegt.
- Geben Sie Ihrem:r Auszubildenden vor der Prüfung frei, damit sich diese:r in Ruhe auf die Prüfung vorbereiten kann.
Die Gesellenprüfung für fahrzeugtechnische Berufe strukturiert sich wie folgt:
- Die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen.
- Das Ergebnis von Teil 1 der Gesellenprüfung wird mit 35 Prozent gewichtet.
- Das Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung wird mit 65 Prozent gewichtet.
- Teil 1 beinhaltet ein situatives Fachgespräch sowie die Verknüpfung der praktischen Arbeitsaufgaben mit den schriftlichen Aufgabenstellungen.
- Teil 2 der Gesellenprüfung besteht aus einem Kundenauftrag (praktische Arbeitsaufgaben und situatives Fachgespräch) und drei schriftlichen Prüfungsbereichen.
Zum Download
Ausbildungsordnung
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die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
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die Ausbildungsdauer
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die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
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die Prüfungsanforderungen
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Lernfelder einschließlich der Zielformulierung und Inhalte
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Hinweise zum handlungsorientierten Unterricht
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Hinweise zu lernfeldübergreifenden Inhalten
Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Auszubildende
Berufsspezialist für Kfz-Servicetechnik (M/W/D)
Hier finden Sie die Verordnungen und Rahmenlehrpläne für das Berufsbild Berufsspezialist für Kfz-Servicetechnik (m/w/d)
Meister (M/W/D)
Hier finden Sie die Verordnungen und Rahmenlehrpläne für das Berufsbild Kfz-Meister (m/w/d)
Rechte und Pflichten
Mit Abschluss eines Ausbildungsvertrags gehen sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildenden Rechte und Pflichten ein. Im Wesentlichen sind das folgende:
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Als Ausbildende müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Auszubildenden das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen können.
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Die Auszubildenden müssen sich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des angestrebten Berufs zu erwerben.
Die Rechte und Pflichten finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Bundesurlaubsgesetz.
Sie/Er ist verpflichtet,
- die ihr/ihm im Rahmen der Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie/er nach § 15 BBiG freigestellt wird,
- den Weisungen zu folgen, die Sie ihr/ihm im Rahmen der Berufsausbildung erteilen,
- die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden,
- über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
hat sie/er Anspruch auf
- eine angemessene Vergütung,
- bezahlten Urlaub
- und bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses auf ein Zeugnis.
!! Wichtig ist es auch für die Auszubildenden zu wissen, welche Erwartungen die Ausbildenden an ihre zukünftigen Auszubildenden haben, die vor Eintritt und während der Ausbildung bestmöglich erfüllt werden sollten! Eine offene Kommunikation und Orientierungsphase zu Beginn der Ausbildung helfen beiden Seiten!!
- eigenverantwortliches Handeln
- Ehrlichkeit
- Pünktlichkeit
- Freundlichkeit
- Respekt
- Persönlichkeit
- Geben & Nehmen
- Interesse
- Feedback bei Überforderung
- Gute Schulnoten
- Spaß
- Engagement
Als Ausbilder:in haben Sie dafür zu sorgen,
- in der vorgesehenen Ausbildungszeit Ihren Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist,
- selbst auszubilden oder eine/n persönlich und fachlich geeigneten Ausbildende/n ausdrücklich damit zu beauftragen und diese/n den Auszubildenden bekannt zu geben,
- Ihren Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen / Abschlussprüfungen erforderlich sind,
- Ihre Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten und diese durchzusehen,
- dass Ihre Auszubildenden charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden,
- Ihren Auszubildenden nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
!!Im Übrigen haben nicht nur die Ausbildenden, sondern auch die zukünftigen Auszubildenden Erwartungen, die sie an ihre Arbeitgebenden stellen, vor und während des Eintritts in die Ausbildung!!
- Respekt
- Menschlichkeit
- Ansprechpartner
- Vergünstigungen
- Verantwortung
- Sicherheit
- Struktur
- Feedback
- Perspektive
- Unterstützung
- Mobilität
- Vergütung
- Zeitfaktor
Der Ausbildungsvertrag muss in schriftlicher Form vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Mit Abschluss des Vertrags erkennen Auszubildende und Ausbildende ihre jeweiligen Rechte und Pflichten an. Der Ablauf der Ausbildung ist in der zum Berufsbild gehörenden Ausbildungsordnung festgelegt.
Ein Ausbildungsvertrag kann während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund oder wenn die Auszubildenden die Ausbildung aufgegeben hat bzw. sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Der Ausbildungsvertrag endet mit dem erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung. Nimmt man am folgenden Tag die Arbeit im Betrieb auf, ohne dass dem widersprochen wird, wird dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, für das die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
ZDK Weiterbildungsprogramm
ZDK-Weiterbildungsprogramm für Ausbildende an handwerklichen Bildungseinrichtungen
Die Weiterbildung wie auch die gesamte Organisation (von der Konzipierung des jährlichen Weiterbildungsprogramms bis hin zur administrativen Abwicklung aller Lehrgänge) ist für den betreffenden Personenkreis kostenlos.
Lehrgangsanmeldungen sind ausschließlich unter Nutzung der aus dem Internet zu ladenden Formulare möglich. Bitte das entsprechende Anmeldeformular ausfüllen, mit genauem Absender versehen, der die aufgeführten verbindlichen Regelungen zur Anmeldung und Teilnahme anerkennt, und weitersenden an den ZDK.
Ansprechpartner
Michelle Herzog
Tel.: 0228 – 91 27 -289
Fax: 0228 – 91 27 -6289
E-Mail: